Direkt zum Inhalt

Artikel: "Wienberg Abogados"

Zivilrecht
Spanien

30/09/2017

Der Schutz der Eigentümerrechte gegenüber dem Hausbesetzer

Der Eigentümer, der eine Hausbesetzung erleidet, sollte sofort bei der Polizei Anzeige erstatten und die sofortige Räumung des besetzten Hauses verlangen. In einem Zeitraum von maximal 48 Stunden seit...

Zivilrecht
Spanien

30/11/2016

Neue EU-Verordnung über das auf das Ehegüterrecht anwendbare Recht

Am 29.1.2019 tritt die Verordnung (EU) 2016/1103 des Rates vom 24. Juni 2016 in Kraft, welches das auf das Ehegüterrecht anwendbare Recht regelt. Gemäß Art. 22 der Verordnung können die Ehegatten das ...

Zivilrecht
Spanien

31/10/2016

Das europäische Nachlasszeugnis

Gemäß Ley 29/2015 vom 30. Juli über die internationale rechtliche Zusammenarbeit in Zivilsachen ist Art. 14 des Hypothekengesetzes geändert worden. Für Erbfälle, die ab dem 17. August 2015 eingetreten...

Zivilrecht
Spanien

30/06/2016

Verfahrensdauern im Zivilverfahren

Laut statistischen Angaben des Ministerio de Justicia erstrecken sich im Zivilprozessrecht die Verfahren in 1. Instanz auf 7 Monate, in 2. Instanz auf 7,1 Monate und in 3. Instanz auf 13,3 Monate. Die...

Zivilrecht
Spanien

31/05/2016

Nichtigkeitsgründe bei Time-Sharing-Verträgen / Nutzung von Gemeinschaftseigentum im Erbfall

Gemäß des Urteils des Tribunal Supremo vom 15. Januar 2015 ist ein Time-Sharing Vertrag nichtig, wenn die Beschreibung des zu nutzenden Objekts sowie der genaue vereinbarte Nutzungszeitraum nicht hinr...

Zivilrecht
Spanien

29/04/2016

Ein Beispiel für die Ineffizienz der Justiz

In einem gerichtlichen Verfahren außerhalb von Barcelona ist mit anderthalb Jahren Vorlauf der Termin für die mündliche Verhandlung angesetzt. Die Parteien müssen zu dem Termin alle Beweismittel beibr...

Möchten Sie, dass Ihr Unternehmen in unseren Newslettern und Nachrichten erscheint?

Positionieren Sie Ihr Unternehmen unter den besten spanisch-deutschen Anwaltskanzleien und vermitteln Sie Ihren Kunden Professionalität bezüglich der aktuellen Rechtslage.